Darum geht es
Die Versicherung des Unfallgegners ruft an und sagt: „Wir schicken unseren Gutachter vorbei" oder „Bringen Sie das Fahrzeug in unsere Partnerwerkstatt."
Das klingt bequem. Aber: Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung. Die Partnerwerkstatt hat Verträge mit der Versicherung. Beides geht zu Ihren Lasten.
Die Lösung: Nutzen Sie Ihr Recht auf freie Gutachter- und Werkstattwahl. Die Kosten trägt die Gegenseite.
Freie Gutachterwahl
Bei einem unverschuldeten Unfall mit Schaden über ca. 750 € haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Der BGH hat die freie Gutachterwahl mehrfach bestätigt (u.a. BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen.
- Unabhängigkeit: Ihr Gutachter arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung
- Vollständige Dokumentation: Alle Schäden werden erfasst, nichts wird „übersehen"
- Korrekte Kalkulation: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert – alles wird berechnet
- Beweissicherung: Das Gutachten ist Ihr wichtigstes Dokument bei Streit mit der Versicherung
Freie Werkstattwahl
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in jeder Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen – auch in einer Markenwerkstatt. Die Versicherung darf Sie nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.
| Werkstatt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Markenwerkstatt | Originalteile, Herstellergarantie bleibt | Höhere Kosten (Versicherung muss zahlen) |
| Freie Werkstatt | Oft günstiger, flexibler | Keine Herstellergarantie |
| Partnerwerkstatt der Versicherung | Keine – die Versicherung profitiert | Rabattverträge mit Versicherung, oft geringere Kalkulation |
Was Sie jetzt tun sollten
Angebot der Versicherung ablehnen
„Wir schicken unseren Gutachter" – höflich ablehnen. Sie beauftragen Ihren eigenen.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Suchen Sie einen Gutachter, der nicht für Versicherungen arbeitet. Die Kosten trägt die Gegenseite.
Werkstatt frei wählen
Lassen Sie in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren. Nicht in der Partnerwerkstatt der Versicherung.
Für Gutachter & Anwälte
Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele wissen nicht, dass sie den Gutachter der Versicherung ablehnen dürfen. Aufklärung schützt Ihre Mandanten vor Nachteilen.
Sie entscheiden, wer Ihren Schaden begutachtet und wo repariert wird. Nicht die Versicherung. Nutzen Sie Ihr Recht auf freie Gutachter- und Werkstattwahl. Die Kosten trägt die Gegenseite.