Freie Gutachter- und Werkstattwahl: Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter weitreichende Rechte, die Ihre Interessen wahren sollen. Dazu gehören insbesondere die freie Wahl eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen sowie die freie Wahl der Reparaturwerkstatt. Diese Rechte sind entscheidend, um eine neutrale und vollständige Schadensregulierung sicherzustellen.
Auf einen Blick
- Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht auf einen freien Gutachter.
- Die Kosten für den unabhängigen Gutachter muss die gegnerische Versicherung tragen.
- Die freie Werkstattwahl ist Ihr Recht als Geschädigter.
- Bei Kaskoschäden gelten oft Einschränkungen wie die Werkstattbindung.
Inhaltsverzeichnis
Das Recht auf freie Gutachter- und Werkstattwahl: Eine Übersicht
Im deutschen Schadensrecht ist der Grundsatz der freien Wahl von Gutachter und Werkstatt fest verankert. Dies bedeutet, dass Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls das Recht haben, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Ebenso steht es Ihnen frei, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs selbst zu bestimmen. Die Kosten für den Gutachter und die Reparatur müssen in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dieses Recht dient dem Schutz des Geschädigten vor einer einseitigen und potenziell nachteiligen Einflussnahme durch die Versicherung des Unfallverursakers.
Gesetzliche Grundlagen der freien Wahl
Die gesetzliche Grundlage für die freie Gutachter- und Werkstattwahl findet sich primär im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dies schließt die Kosten für ein erforderliches Sachverständigengutachten sowie die Reparaturkosten in einer von Ihnen gewählten Werkstatt ein. Die Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof (BGH), hat dieses Recht in zahlreichen Urteilen bestätigt und gestärkt. Der BGH betont immer wieder, dass der Geschädigte „Herr des Restitutionsgeschehens“ ist und ihm die Schadenbehebung nicht aus der Hand genommen werden darf.
Die Bedeutung der Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit des von Ihnen beauftragten Gutachters ist von entscheidender Bedeutung. Ein von der gegnerischen Versicherung empfohlener oder gestellter Gutachter könnte versucht sein, den Schaden im Sinne seines Auftraggebers, also der Versicherung, zu bewerten. Dies kann zu einer zu niedrig angesetzten Schadenshöhe, einer unzureichenden Wertminderung oder der Nichtberücksichtigung von Ansprüchen wie dem Nutzungsausfall führen. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Er ermittelt den Schaden neutral und objektiv, sichert Beweise und erstellt ein Gutachten, das als fundierte Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche dient.
| Recht | Haftpflichtschaden (unverschuldet) | Kaskoschaden (selbstverschuldet/höhere Gewalt) |
|---|---|---|
| Freie Gutachterwahl | Ja, uneingeschränkt | Nein, Weisungsrecht der Versicherung |
| Freie Werkstattwahl | Ja, uneingeschränkt | Eingeschränkt, oft Werkstattbindung im Vertrag |
| Kostenübernahme Gutachter | Ja, durch gegnerische Versicherung | Nur nach Absprache mit der eigenen Versicherung |
Einschränkungen bei Kaskoversicherungen
Die freie Gutachter- und Werkstattwahl gilt uneingeschränkt nur im Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Bei Kaskoschäden (Teil- oder Vollkasko) gelten andere Regeln. Hier ist Ihr Vertragspartner Ihre eigene Versicherung. In den meisten Kaskoverträgen ist eine sogenannte Werkstattbindung vereinbart. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall verpflichtet sind, eine von der Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt aufzusuchen. Halten Sie sich nicht an diese Vereinbarung, kann die Versicherung die Kostenübernahme kürzen. Auch das Recht auf einen eigenen Gutachter ist im Kaskofall stark eingeschränkt. Die Versicherung hat hier in der Regel das Weisungsrecht und entscheidet, ob und welcher Gutachter beauftragt wird.
Fazit: Ihre Rechte als Geschädigter
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht auf freie Gutachter- und Werkstattwahl Gebrauch machen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden vollständig und in Ihrem Sinne reguliert wird. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen oder auf deren Partnernetzwerk verweisen. Die Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen ist der erste und wichtigste Schritt zur Wahrung Ihrer Interessen und zur Sicherstellung einer fairen Schadensregulierung.
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