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Beruf & Praxis

KFZ-Gutachter: Beruf, Ausbildung und Aufgaben

Ein KFZ-Gutachter, auch KFZ-Sachverständiger genannt, ist ein unentbehrlicher Experte im Kraftfahrzeugwesen. Er bewertet Fahrzeuge, analysiert Schäden nach Unfällen und erstellt detaillierte Gutachten, die als Grundlage für die Schadensregulierung oder für gerichtliche Auseinandersetzungen dienen.

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|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • Die Berufsbezeichnung 'KFZ-Gutachter' ist nicht gesetzlich geschützt.
  • Eine fundierte technische Ausbildung ist die Basis für den Beruf.
  • Man unterscheidet zwischen freien
  • anerkannten und öffentlich bestellten Gutachtern.
  • KFZ-Gutachten sind bei der Regulierung von Unfallschäden oft entscheidend.
  • Die Kosten für ein Gutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.

Was ist ein KFZ-Gutachter?

Ein KFZ-Gutachter ist ein Experte auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens, der sich auf die Bewertung von Autos und die Erstellung von detaillierten Gutachten spezialisiert hat. Dank seines umfassenden Fachwissens ist er in der Lage, Schäden an Fahrzeugen genau zu beurteilen, deren Ursachen zu analysieren und die Kosten für Reparaturen oder Instandsetzungen zu berechnen. Kfz-Sachverständige oder -Gutachter sind Personen, die sich in ihrem Arbeitsfeld besonders gut auskennen. Sie verfügen über eine fundierte Berufsausbildung, blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück und absolvierten zahlreiche Weiterbildungen. All das ist nötig, um verschiedenste Sachverhalte stets sachlich, objektiv und fachgerecht zu bearbeiten.

Aufgaben eines KFZ-Gutachters

Ein Schwerpunkt der Arbeit von Kfz-Gutachtern und Sachverständigen für Autos ist das Erstellen von Wertgutachten und Unfallgutachten. Die Experten prüfen dabei den Unfallhergang, klären Schuldfragen und ermitteln den Schadenswert. Zu den Aufgaben der Autogutachter gehört es außerdem, den Wert von Kraftfahrzeugen zu bestimmen. Etwa um einen Verkauf vorzubereiten oder einen Kaufpreis zu prüfen. Wer sein Auto als Oldtimer zulassen möchte, benötigt ein Kurzgutachten zum Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand. Auch dieses erstellt der Kfz-Gutachter fachgerecht. Von öffentlichem Interesse sind außerdem Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen. Dabei blicken die Experten besonders stark auf die Sicherheit verschiedener Fahrzeuge, um diese für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen.

Ausbildung und Qualifikation

Die Berufsbezeichnung „KFZ-Gutachter“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Grundsätzlich kann sich also jeder so nennen. Umso wichtiger ist es, auf die Qualifikation und Anerkennung zu achten. Empfehlenswert für Sachverständige ist eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einem technischen Bereich, idealerweise in der Fahrzeugtechnik. Geeignete Berufe sind:

* Kfz-Mechaniker oder Kfz-Mechatroniker (mit oder ohne Meister)

* Karosserieschlosser oder Karosserie- und Fahrzeugbauer

* Lackierermeister mit technischem Verständnis

* Zweiradmechaniker-Meister

* Diplom-, Bachelor- oder Master-Ingenieure der Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder verwandter Fachrichtungen

Wer aus einem der aufgeführten Berufe kommt und über genügend Berufserfahrung verfügt, absolviert in der Regel eine weiterbildende Schulung. In dieser lernen Experten alles über die fachgerechte Aufnahme von Unfallschäden, die Kalkulation von Reparaturkosten und die Bewertung von Fahrzeugen.

Unterschied: Freier vs. öffentlich bestellter Gutachter

MerkmalFreier / anerkannter GutachterÖffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Gutachter
QualifikationKeine formalen Anforderungen, aber oft verbandsanerkannt oder zertifiziert (z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024). Qualifikation muss im Einzelfall geprüft werden.Nachgewiesene besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Prüfung und Vereidigung durch eine Kammer (IHK, HWK).
TätigkeitHauptsächlich für Privatpersonen und Unternehmen. Erstellung von Schadengutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschlägen.Hauptsächlich für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden. Erstellung von Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten. Darf auch für Privatpersonen tätig werden.
AnerkennungAnerkennung durch Verbände (z.B. BVSK, VKS) oder Zertifizierungsstellen.Staatliche Anerkennung, unterliegt der Aufsicht der bestellenden Kammer.
NeutralitätZur Neutralität verpflichtet, aber Beauftragung meist durch eine der Unfallparteien.Gesetzlich zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet (Eid). Hohes Vertrauen bei Gericht.

Tätigkeitsfelder

* Unfallgutachten: Dokumentation von Unfallschäden, Ermittlung der Reparaturkosten, Feststellung von Wertminderung und Restwert.

* Wertgutachten: Ermittlung des Fahrzeugwerts für Kauf/Verkauf, Leasingrückgabe oder zur Einstufung bei Versicherungen (z.B. Oldtimer).

* Beweissicherung: Festhalten von Schäden und Spuren zur späteren Klärung von Schuldfragen.

* Plausibilitätsprüfung: Überprüfung von Unfallhergängen auf technische Nachvollziehbarkeit.

* Technische Gutachten: Untersuchung von Motor-, Getriebe- oder Aggregatschäden.

* Oldtimergutachten: Bewertung von historischen Fahrzeugen zur Versicherungseinstufung und Dokumentation des Originalzustands.

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