Was tun nach einem Unfall? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. Damit Sie in diesem Moment richtig handeln, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie erstellt, die Ihnen hilft, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern.
Auf einen Blick
- Unfallstelle sichern hat oberste Priorität
- Bei Verletzten immer den Notruf 112 wählen
- Beweise sorgfältig dokumentieren
- Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Ansprüche
- Ansprüche zeitnah bei der Versicherung geltend machen
Inhaltsverzeichnis
1. Unfallstelle sichern
Unmittelbar nach dem Unfall müssen Sie die Unfallstelle sichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (ca. 100m in der Stadt, 200m auf Landstraßen und 400m auf Autobahnen).
2. Erste Hilfe leisten
Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie bei schweren Verletzungen sofort den Notruf unter 112. Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr.
3. Polizei rufen: Wann ist es nötig?
Bei Unfällen mit Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner sich unerlaubt entfernt, sollten Sie immer die Polizei (110) rufen. Bei Bagatellschäden ist dies nicht immer zwingend erforderlich, aber oft ratsam, um den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
4. Beweise sichern: Die Grundlage für Ihre Ansprüche
Eine sorgfältige Beweissicherung ist entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden an den Fahrzeugen umfassend mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Fertigen Sie einen Unfallbericht an. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen.
| Wichtige Daten für den Unfallbericht |
|---|
| Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge |
| Name und Anschrift der Fahrer und Fahrzeughalter |
| Versicherungsgesellschaft und Nummer des gegnerischen Fahrzeugs |
| Ort und Zeit des Unfalls |
| Namen und Anschriften von Zeugen |
| Skizze des Unfallhergangs |
5. Gutachter beauftragen: Der unabhängige Experte
Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und unabhängig feststellen zu lassen, sollten Sie einen qualifizierten KFZ-Gutachter beauftragen. Die Kosten für das Gutachten muss in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Der Gutachter ermittelt nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch eine eventuelle Wertminderung und den Restwert des Fahrzeugs.
6. Ansprüche geltend machen
Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Reichen Sie das Gutachten und alle weiteren Unterlagen ein. Die Versicherung wird auf dieser Grundlage Ihre Ansprüche prüfen und den Schaden regulieren. Hierzu zählen Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und weitere Positionen.
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