Das unabhängige Nachschlagewerk für KFZ-Gutachten & Schadensregulierung

Schadensregulierung

Nutzungsausfall und Mietwagen: Rechte und Berechnung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte oft die Wahl: eine Nutzungsausfallentschädigung für den Verzicht auf ein Fahrzeug oder die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, Berechnungsmethoden und die aktuelle Rechtsprechung zu beiden Optionen.

Geprüft von Fachexperten
|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • Geschädigte haben nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen.
  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle.
  • Bei den Mietwagenkosten streiten sich Versicherungen und Geschädigte oft über die Anwendung der Schwacke- oder Fraunhofer-Liste.
  • Gerichte bilden häufig einen Mittelwert aus beiden Listen
  • um die erstattungsfähigen Mietwagenkosten zu ermitteln.
  • Das Alter des Fahrzeugs mindert die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.

Was ist Nutzungsausfall?

Unter Nutzungsausfall versteht man den Schaden, der einem Geschädigten dadurch entsteht, dass er sein Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls vorübergehend nicht nutzen kann. Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein pauschaler Geldbetrag, der diesen Nutzungsausfall kompensieren soll. Der Anspruch darauf ist im deutschen Schadensersatzrecht verankert und eine Alternative zur Inanspruchnahme eines Mietwagens.

Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung

Um einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

* Kein Verschulden: Der Unfall darf nicht selbst verschuldet sein.

* Nutzungswille und -möglichkeit: Der Geschädigte muss nachweisen können, dass er das Fahrzeug während des Ausfallzeitraums tatsächlich hätte nutzen wollen und können. Indizien dafür sind die regelmäßige Nutzung vor dem Unfall oder die berufliche Notwendigkeit.

* Ausfallzeitraum: Die Entschädigung wird für die Dauer der notwendigen Reparatur oder, im Falle eines Totalschadens, für die Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt. In der Regel beträgt dieser Zeitraum bis zu 14 Tage.

Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird anhand der sogenannten Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle (oft auch als EurotaxSchwacke-Tabelle bezeichnet) ermittelt. Diese Tabelle teilt Fahrzeuge in verschiedene Gruppen (A bis L) ein, denen jeweils ein bestimmter Tagessatz zugeordnet ist. Die Einteilung erfolgt nach Fahrzeugtyp und -klasse.

GruppeTagessatzBeispielhafte Fahrzeugmodelle
A23 €Kleinstwagen (z.B. Smart, Renault Twingo)
B29 €Kleinwagen (z.B. VW Polo, Ford Fiesta)
C35 €Untere Mittelklasse (z.B. VW Golf, Opel Astra)
D38 €Mittelklasse (z.B. VW Passat, Ford Mondeo)
E43 €Obere Mittelklasse (z.B. Audi A4, BMW 3er)
F50 €Oberklasse (z.B. Audi A6, Mercedes E-Klasse)
.........

Das Alter des Fahrzeugs spielt ebenfalls eine Rolle. Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, werden in der Regel um eine Gruppe herabgestuft. Bei einem Alter von über zehn Jahren erfolgt eine Herabstufung um zwei Gruppen. Bei sehr alten Fahrzeugen werden oft nur noch die sogenannten Vorhaltekosten (z.B. für Steuer und Versicherung) erstattet.

Mietwagen statt Nutzungsausfall

Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung kann der Geschädigte für die Dauer des Fahrzeugausfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wichtig ist hierbei, dass nur die Kosten für ein klassenniedrigeres Fahrzeug erstattet werden, es sei denn, ein gleichwertiges Fahrzeug ist aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich.

Mietwagenkosten: Schwacke vs. Fraunhofer

Die Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist häufig ein Streitpunkt zwischen Geschädigten und Versicherungen. Zwei Listen dienen hierbei als Grundlage:

* Schwacke-Liste: Diese Liste basiert auf den Preisen von Autovermietungen und gilt als eher geschädigtenfreundlich.

* Fraunhofer-Liste: Diese Liste wird vom Fraunhofer-Institut erstellt und berücksichtigt auch günstigere Internet-Angebote. Sie wird von den Versicherungen bevorzugt.

Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. Viele Gerichte, wie das LG Frankfurt, bilden einen Mittelwert aus beiden Listen, um einen fairen Ausgleich zu schaffen. Es wird argumentiert, dass die Schwacke-Liste die Marktrealitäten nicht immer aktuell abbildet, während die Fraunhofer-Liste durch die Einbeziehung von Online-Angeboten eine breitere und realistischere Datenbasis hat. Andererseits ist die geografische Differenzierung der Schwacke-Liste genauer.

Sonderfälle und was zu beachten ist

* Totalschaden: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt, in der Regel für 14 Tage.

* Bagatellschaden: Bei sehr geringfügigen Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und schnell behoben werden können, besteht oft kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

* Fiktive Abrechnung: Auch bei einer fiktiven Abrechnung des Schadens (also ohne Reparatur) kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen, wenn das Fahrzeug nachweislich nicht nutzbar war.

Verwandte Begriffe

NutzungsausfallentschädigungMietwagenkostenSchadensregulierungVerkehrsunfallSanden-Danner-Tabelle

Unfall gehabt?

Unfallgiganten.de hilft kostenlos: Gutachter, Anwalt & Werkstatt aus einer Hand.

Jetzt Hilfe holen