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Nutzungsausfall und Mietwagen: Rechte und Berechnung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte oft die Wahl: eine Nutzungsausfallentschädigung für den Verzicht auf ein Fahrzeug oder die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, Berechnungsmethoden und die aktuelle Rechtsprechung zu beiden Optionen.

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Auf einen Blick

  • Geschädigte haben nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen.
  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle.
  • Bei den Mietwagenkosten streiten sich Versicherungen und Geschädigte oft über die Anwendung der Schwacke- oder Fraunhofer-Liste.
  • Gerichte bilden häufig einen Mittelwert aus beiden Listen
  • um die erstattungsfähigen Mietwagenkosten zu ermitteln.
  • Das Alter des Fahrzeugs mindert die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.

Was ist Nutzungsausfall?

Unter Nutzungsausfall versteht man den Schaden, der einem Geschädigten dadurch entsteht, dass er sein Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls vorübergehend nicht nutzen kann. Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein pauschaler Geldbetrag, der diesen Nutzungsausfall kompensieren soll. Der Anspruch darauf ist im deutschen Schadensersatzrecht verankert und eine Alternative zur Inanspruchnahme eines Mietwagens.

Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung

Um einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

* Kein Verschulden: Der Unfall darf nicht selbst verschuldet sein.

* Nutzungswille und -möglichkeit: Der Geschädigte muss nachweisen können, dass er das Fahrzeug während des Ausfallzeitraums tatsächlich hätte nutzen wollen und können. Indizien dafür sind die regelmäßige Nutzung vor dem Unfall oder die berufliche Notwendigkeit.

* Ausfallzeitraum: Die Entschädigung wird für die Dauer der notwendigen Reparatur oder, im Falle eines Totalschadens, für die Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt. In der Regel beträgt dieser Zeitraum bis zu 14 Tage.

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