Informationsschreiben

Gutachterkosten
nach Verkehrsunfall

Die Versicherung muss Ihren Gutachter bezahlen – kürzt aber fast immer.

Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 4 Min.

Darum geht es

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Das Problem: Die Versicherung kürzt die Gutachterkosten in über 80 % der Fälle. Sie behauptet, das Honorar sei „überhöht" oder ein Kostenvoranschlag hätte gereicht.

Die Lösung: Gutachten beauftragen, Kürzungen nicht akzeptieren, Rechtsanwalt einschalten.

1

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

SchadenshöheEmpfehlung
Unter 750 € (Bagatelle)Kostenvoranschlag reicht meist aus
Ab 750 €Gutachten empfohlen – Versicherung muss zahlen
Ab 1.500 €Gutachten dringend empfohlen – ohne Gutachten verlieren Sie Geld
Freie Gutachterwahl

Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen (BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Nehmen Sie nicht den Gutachter der Versicherung – der arbeitet für die Gegenseite.

2

Was die Versicherung kürzt

Typische Kürzungen
  • „Honorar überhöht": Die Versicherung vergleicht mit eigenen Tabellen – die oft veraltet oder zu niedrig sind
  • „Kostenvoranschlag hätte gereicht": Stimmt nur bei Bagatellschäden unter 750 €
  • „Nebenkosten zu hoch": Fahrtkosten, Fotos, Porto – alles erstattungsfähig
  • „Kein Gutachten nötig": Ab 750 € Schaden haben Sie Anspruch auf ein Gutachten

Der BGH hat klargestellt: Der Geschädigte muss das Honorar des Gutachters nicht vorab auf Angemessenheit prüfen (BGH VI ZR 225/13). Solange das Honorar nicht für den Laien erkennbar überhöht ist, muss die Versicherung zahlen.

3

Was Sie jetzt tun sollten

Eigenen Gutachter beauftragen

Nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Ihren Schaden vollständig.

Rechnung nicht selbst bezahlen

Viele Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab. Fragen Sie danach.

Kürzungen nicht akzeptieren

Kürzt die Versicherung die Gutachterkosten? Widersprechen Sie. Ein Fachanwalt kann das für Sie durchsetzen.

Für Gutachter & Anwälte

Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele akzeptieren Kürzungen der Gutachterkosten, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Aufklärung spart Ihnen und Ihren Kunden Zeit und Geld.

Gutachter bei unfallgiganten.de finden

Auf einen Blick

Die Versicherung muss Ihren Gutachter bezahlen. Sie dürfen frei wählen. Kürzungen sind in den meisten Fällen unberechtigt. Akzeptieren Sie keine Kürzung ohne Prüfung durch Ihren Gutachter oder Anwalt.