Darum geht es
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Das Problem: Die Versicherung kürzt die Gutachterkosten in über 80 % der Fälle. Sie behauptet, das Honorar sei „überhöht" oder ein Kostenvoranschlag hätte gereicht.
Die Lösung: Gutachten beauftragen, Kürzungen nicht akzeptieren, Rechtsanwalt einschalten.
Wann brauchen Sie ein Gutachten?
| Schadenshöhe | Empfehlung |
|---|---|
| Unter 750 € (Bagatelle) | Kostenvoranschlag reicht meist aus |
| Ab 750 € | Gutachten empfohlen – Versicherung muss zahlen |
| Ab 1.500 € | Gutachten dringend empfohlen – ohne Gutachten verlieren Sie Geld |
Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen (BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Nehmen Sie nicht den Gutachter der Versicherung – der arbeitet für die Gegenseite.
Was die Versicherung kürzt
- „Honorar überhöht": Die Versicherung vergleicht mit eigenen Tabellen – die oft veraltet oder zu niedrig sind
- „Kostenvoranschlag hätte gereicht": Stimmt nur bei Bagatellschäden unter 750 €
- „Nebenkosten zu hoch": Fahrtkosten, Fotos, Porto – alles erstattungsfähig
- „Kein Gutachten nötig": Ab 750 € Schaden haben Sie Anspruch auf ein Gutachten
Der BGH hat klargestellt: Der Geschädigte muss das Honorar des Gutachters nicht vorab auf Angemessenheit prüfen (BGH VI ZR 225/13). Solange das Honorar nicht für den Laien erkennbar überhöht ist, muss die Versicherung zahlen.
Was Sie jetzt tun sollten
Eigenen Gutachter beauftragen
Nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Ihren Schaden vollständig.
Rechnung nicht selbst bezahlen
Viele Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab. Fragen Sie danach.
Kürzungen nicht akzeptieren
Kürzt die Versicherung die Gutachterkosten? Widersprechen Sie. Ein Fachanwalt kann das für Sie durchsetzen.
Für Gutachter & Anwälte
Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele akzeptieren Kürzungen der Gutachterkosten, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Aufklärung spart Ihnen und Ihren Kunden Zeit und Geld.
Die Versicherung muss Ihren Gutachter bezahlen. Sie dürfen frei wählen. Kürzungen sind in den meisten Fällen unberechtigt. Akzeptieren Sie keine Kürzung ohne Prüfung durch Ihren Gutachter oder Anwalt.