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Haftpflichtschaden
Ihre Rechte als Geschädigter

Was Ihnen zusteht, wenn der andere schuld ist.

Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 4 Min.

Darum geht es

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden. Klingt einfach – ist es aber nicht.

Die Versicherung versucht, so wenig wie möglich zu zahlen. Sie kürzt Reparaturkosten, ignoriert Wertminderung, drückt den Wiederbeschaffungswert und streicht Nebenkosten.

Die Lösung: Eigenen Gutachter beauftragen, alle Schadensposten kennen, Kürzungen nicht akzeptieren.

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Was Ihnen zusteht

SchadenspostenErklärung
ReparaturkostenVolle Reparatur oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis
WertminderungMinderwert des Fahrzeugs nach Reparatur (bei neueren Fahrzeugen)
Nutzungsausfall / MietwagenEntschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug
GutachterkostenKosten für Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter
AbschleppkostenTransport des Fahrzeugs von der Unfallstelle
An-/AbmeldekostenBei Totalschaden: Kosten für Ummeldung
Kostenpauschale25 € pauschal für Porto, Telefon, Fahrtkosten
AnwaltskostenFachanwalt für Verkehrsrecht – zahlt die Gegenseite
Viele Geschädigte fordern nur die Reparaturkosten

Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale – das sind eigenständige Ansprüche, die zusätzlich zu den Reparaturkosten bestehen. Fordern Sie alles ein.

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Was die Versicherung versucht

Typische Taktiken
  • Schnelles Angebot: Klingt gut, ist aber fast immer zu niedrig. Erst Gutachten abwarten.
  • Eigener Gutachter: Die Versicherung schickt ihren Gutachter – der arbeitet für die Gegenseite.
  • Kürzung der Reparaturkosten: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten werden gestrichen.
  • Wertminderung ignoriert: Wird nicht erwähnt, obwohl sie Ihnen zusteht.
  • Restwert hochrechnen: Beim Totalschaden wird der Restwert künstlich erhöht.
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Was Sie jetzt tun sollten

Eigenen Gutachter beauftragen

Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht. Der Gutachter dokumentiert alle Schäden und berechnet die Kosten.

Alle Schadensposten geltend machen

Nicht nur Reparaturkosten – auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.

Kürzungen prüfen lassen

Jede Kürzung der Versicherung von Ihrem Gutachter oder Anwalt prüfen lassen.

Bei größeren Schäden: Fachanwalt einschalten

Ab ca. 2.000 € lohnt sich ein Fachanwalt. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Für Gutachter & Anwälte

Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele kennen ihre Ansprüche nicht und lassen Hunderte bis Tausende Euro liegen – Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.

Gutachter bei unfallgiganten.de finden

Auf einen Blick

Bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen mehr zu als nur die Reparatur. Eigenen Gutachter beauftragen, alle Schadensposten einfordern, Kürzungen nicht akzeptieren. Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt die Gegenseite.