Darum geht es
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden. Klingt einfach – ist es aber nicht.
Die Versicherung versucht, so wenig wie möglich zu zahlen. Sie kürzt Reparaturkosten, ignoriert Wertminderung, drückt den Wiederbeschaffungswert und streicht Nebenkosten.
Die Lösung: Eigenen Gutachter beauftragen, alle Schadensposten kennen, Kürzungen nicht akzeptieren.
Was Ihnen zusteht
| Schadensposten | Erklärung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Volle Reparatur oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis |
| Wertminderung | Minderwert des Fahrzeugs nach Reparatur (bei neueren Fahrzeugen) |
| Nutzungsausfall / Mietwagen | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug |
| Gutachterkosten | Kosten für Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter |
| Abschleppkosten | Transport des Fahrzeugs von der Unfallstelle |
| An-/Abmeldekosten | Bei Totalschaden: Kosten für Ummeldung |
| Kostenpauschale | 25 € pauschal für Porto, Telefon, Fahrtkosten |
| Anwaltskosten | Fachanwalt für Verkehrsrecht – zahlt die Gegenseite |
Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale – das sind eigenständige Ansprüche, die zusätzlich zu den Reparaturkosten bestehen. Fordern Sie alles ein.
Was die Versicherung versucht
- Schnelles Angebot: Klingt gut, ist aber fast immer zu niedrig. Erst Gutachten abwarten.
- Eigener Gutachter: Die Versicherung schickt ihren Gutachter – der arbeitet für die Gegenseite.
- Kürzung der Reparaturkosten: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten werden gestrichen.
- Wertminderung ignoriert: Wird nicht erwähnt, obwohl sie Ihnen zusteht.
- Restwert hochrechnen: Beim Totalschaden wird der Restwert künstlich erhöht.
Was Sie jetzt tun sollten
Eigenen Gutachter beauftragen
Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht. Der Gutachter dokumentiert alle Schäden und berechnet die Kosten.
Alle Schadensposten geltend machen
Nicht nur Reparaturkosten – auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.
Kürzungen prüfen lassen
Jede Kürzung der Versicherung von Ihrem Gutachter oder Anwalt prüfen lassen.
Bei größeren Schäden: Fachanwalt einschalten
Ab ca. 2.000 € lohnt sich ein Fachanwalt. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Für Gutachter & Anwälte
Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele kennen ihre Ansprüche nicht und lassen Hunderte bis Tausende Euro liegen – Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.
Bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen mehr zu als nur die Reparatur. Eigenen Gutachter beauftragen, alle Schadensposten einfordern, Kürzungen nicht akzeptieren. Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt die Gegenseite.