Darum geht es
Bei einem Totalschaden bietet die Versicherung oft deutlich weniger, als Ihr Fahrzeug wert ist. Ohne eigenes Gutachten akzeptieren viele Geschädigte das erste Angebot – und verlieren mehrere Tausend Euro.
Auch bei Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen. Die Versicherung muss die Kosten tragen.
Die Lösung: Eigenen Gutachter beauftragen, Wiederbeschaffungswert prüfen lassen, 130 %-Regel kennen.
Was ist ein Totalschaden?
| Art | Bedeutung | Folge |
|---|---|---|
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Reparatur teurer als Wiederbeschaffungswert | Wiederbeschaffungswert minus Restwert |
| Technischer Totalschaden | Fahrzeug technisch nicht reparierbar | Nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert |
| 130 %-Bereich | Reparatur kostet bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts | Reparatur erlaubt – Versicherung zahlt |
Die 130 %-Regel
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie reparieren lassen. Die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten zahlen.
- Fachgerechte Reparatur – vollständig und nachweisbar
- Weiternutzung – mindestens 6 Monate
- Nachweis – Rechnung oder Gutachternachbesichtigung
Wiederbeschaffungswert: 10.000 € | Restwert: 3.000 € | Reparatur: 12.500 €
Ohne 130 %-Regel: 7.000 € (10.000 − 3.000)
Mit 130 %-Regel: 12.500 € Reparaturkosten (weil 12.500 ≤ 13.000)
Differenz: 5.500 € mehr.
Vorsicht: Restwert-Tricks der Versicherung
Die Versicherung schickt Ihnen ein „Restwertangebot" von einem Händler, der Ihr Auto für 4.000 € kaufen will. Ihr Gutachter hat den Restwert auf 2.500 € geschätzt.
Es gilt der Wert Ihres Gutachters – nicht das Angebot der Versicherung (BGH VI ZR 316/09). Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht vorschnell.
Was Sie jetzt tun sollten
Eigenen Gutachter beauftragen
Nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den korrekten Wiederbeschaffungswert.
130 %-Regel prüfen
Reparaturkosten im 130 %-Bereich? Dann reparieren lassen – Sie bekommen die vollen Kosten.
Erstes Angebot nicht akzeptieren
Das erste Angebot der Versicherung ist fast immer zu niedrig. Prüfen lassen.
Alle Nebenkosten geltend machen
Nutzungsausfall, Ab-/Ummeldung, Gutachterkosten, Kostenpauschale – steht Ihnen alles zu.
Für Gutachter & Anwälte
Leiten Sie dieses Schreiben an Ihre Kunden weiter. Geschädigte, die den Totalschaden verstehen und die 130 %-Regel kennen, treffen bessere Entscheidungen – und erleichtern Ihre Arbeit.
Totalschaden heißt nicht, dass die Versicherung bestimmt, was Sie bekommen. Mit eigenem Gutachten, Kenntnis der 130 %-Regel und korrekter Restwertermittlung holen Sie deutlich mehr heraus.