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Totalschaden
nach Verkehrsunfall

Warum das erste Angebot der Versicherung fast immer zu niedrig ist.

Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 5 Min.

Darum geht es

Bei einem Totalschaden bietet die Versicherung oft deutlich weniger, als Ihr Fahrzeug wert ist. Ohne eigenes Gutachten akzeptieren viele Geschädigte das erste Angebot – und verlieren mehrere Tausend Euro.

Auch bei Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen. Die Versicherung muss die Kosten tragen.

Die Lösung: Eigenen Gutachter beauftragen, Wiederbeschaffungswert prüfen lassen, 130 %-Regel kennen.

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Was ist ein Totalschaden?

ArtBedeutungFolge
Wirtschaftlicher Totalschaden Reparatur teurer als Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Technischer Totalschaden Fahrzeug technisch nicht reparierbar Nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert
130 %-Bereich Reparatur kostet bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts Reparatur erlaubt – Versicherung zahlt
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Die 130 %-Regel

Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie reparieren lassen. Die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten zahlen.

Voraussetzungen
  • Fachgerechte Reparatur – vollständig und nachweisbar
  • Weiternutzung – mindestens 6 Monate
  • Nachweis – Rechnung oder Gutachternachbesichtigung
Rechenbeispiel

Wiederbeschaffungswert: 10.000 € | Restwert: 3.000 € | Reparatur: 12.500 €

Ohne 130 %-Regel: 7.000 € (10.000 − 3.000)

Mit 130 %-Regel: 12.500 € Reparaturkosten (weil 12.500 ≤ 13.000)

Differenz: 5.500 € mehr.

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Vorsicht: Restwert-Tricks der Versicherung

Die Versicherung schickt Ihnen ein „Restwertangebot" von einem Händler, der Ihr Auto für 4.000 € kaufen will. Ihr Gutachter hat den Restwert auf 2.500 € geschätzt.

Es gilt der Wert Ihres Gutachters – nicht das Angebot der Versicherung (BGH VI ZR 316/09). Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht vorschnell.

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Was Sie jetzt tun sollten

Eigenen Gutachter beauftragen

Nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den korrekten Wiederbeschaffungswert.

130 %-Regel prüfen

Reparaturkosten im 130 %-Bereich? Dann reparieren lassen – Sie bekommen die vollen Kosten.

Erstes Angebot nicht akzeptieren

Das erste Angebot der Versicherung ist fast immer zu niedrig. Prüfen lassen.

Alle Nebenkosten geltend machen

Nutzungsausfall, Ab-/Ummeldung, Gutachterkosten, Kostenpauschale – steht Ihnen alles zu.

Für Gutachter & Anwälte

Leiten Sie dieses Schreiben an Ihre Kunden weiter. Geschädigte, die den Totalschaden verstehen und die 130 %-Regel kennen, treffen bessere Entscheidungen – und erleichtern Ihre Arbeit.

Gutachter bei unfallgiganten.de finden

Auf einen Blick

Totalschaden heißt nicht, dass die Versicherung bestimmt, was Sie bekommen. Mit eigenem Gutachten, Kenntnis der 130 %-Regel und korrekter Restwertermittlung holen Sie deutlich mehr heraus.