Informationsschreiben

Vorschäden & Altschäden
bei der Schadensregulierung

Was Sie wissen müssen, wenn Ihr Fahrzeug Vorschäden hat und ein neuer Unfall dazukommt.

Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 5 Min.

Darum geht es

Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden und Sie verschweigen diese, kann die Versicherung die gesamte Zahlung verweigern. Nicht nur eine Kürzung – die komplette Ablehnung.

Die Regulierung dauert dann Monate. Im schlimmsten Fall droht ein Betrugsvorwurf.

Die Lösung: Vorschäden offen angeben, Reparaturnachweise vorlegen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Dann bekommen Sie den vollen Ersatz für den Neuschaden.

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Was ist was?

Vorschaden
Früherer Schaden, fachgerecht repariert. Fahrzeug technisch in Ordnung, aber mit Unfallhistorie.
Altschaden
Früherer Schaden, nicht oder nur teilweise repariert. Noch sichtbar am Fahrzeug.
Neuschaden
Der aktuelle Unfallschaden. Muss vom Gutachter klar abgegrenzt werden.
Überlappung
Neuschaden betrifft denselben Bereich wie ein Vorschaden. Erfordert Differenzierung.
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So wirken sich Vorschäden auf Ihr Geld aus

SituationReparaturkostenWiederbeschaffungswert
Reparierter Vorschaden Neuschaden wird voll reguliert Gemindert (Unfallhistorie senkt Marktwert)
Unreparierter Altschaden Nur Neuschaden – Altschaden wird abgezogen Deutlich gemindert
Schadensüberlappung Nur Differenzschaden erstattungsfähig Einzelfallbewertung durch Gutachter
Abzug „Neu für Alt"

Behebt die Reparatur des Neuschadens gleichzeitig einen Altschaden, darf die Versicherung kürzen. War der Vorschaden bereits repariert, gibt es keinen Abzug.

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Was die Gerichte sagen

BGH VI ZR 377/18
Darlegungslast: Nennt die Versicherung einen Vorschaden, müssen Sie darlegen, welche Vorschäden es gab und ob diese repariert wurden.
BGH VI ZR 122/23
Erleichterung: Keine Reparaturrechnung nötig. Schlüssige Darlegung genügt, Gericht kann schätzen.
BGH VI ZR 9/17
Differenzschaden: Bei Überlappung nur die Differenz zwischen Zustand vor und nach dem Neuschaden.
BGH VI ZR 197/21
Mindestschaden: Auch bei schwieriger Abgrenzung darf das Gericht den Mindestschaden schätzen.
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Was Sie jetzt tun sollten

Vorschäden sofort offenlegen

Sagen Sie Ihrem Gutachter alles. Auch kleine Schäden, auch reparierte. Verschweigen kostet Sie Geld.

Reparaturnachweise zusammensuchen

Werkstattrechnungen, alte Gutachten, Fotos nach der Reparatur. Das sind Ihre Beweise.

Unabhängigen Gutachter beauftragen

Nicht den Gutachter der Versicherung nehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger grenzt den Neuschaden sauber ab.

Bei Kürzungen prüfen lassen

Kürzt die Versicherung wegen Vorschäden? Lassen Sie das von Ihrem Gutachter oder Fachanwalt prüfen.

Für Gutachter & Anwälte

Dieses Informationsschreiben dürfen Sie an Ihre Mandanten und Kunden weiterleiten. Es hilft, Geschädigte frühzeitig aufzuklären und die Regulierung zu beschleunigen.

Geschädigte, die ihre Vorschäden von Anfang an offenlegen und dokumentieren, erleichtern Ihre Arbeit und vermeiden unnötige Verzögerungen.

Auf einen Blick

Vorschäden bedeuten nicht, dass Sie leer ausgehen. Auch mit Unfallhistorie steht Ihnen der volle Ersatz des Neuschadens zu. Voraussetzung: Offen angeben, Reparatur nachweisen, unabhängigen Gutachter beauftragen.