Darum geht es
Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden und Sie verschweigen diese, kann die Versicherung die gesamte Zahlung verweigern. Nicht nur eine Kürzung – die komplette Ablehnung.
Die Regulierung dauert dann Monate. Im schlimmsten Fall droht ein Betrugsvorwurf.
Die Lösung: Vorschäden offen angeben, Reparaturnachweise vorlegen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Dann bekommen Sie den vollen Ersatz für den Neuschaden.
Was ist was?
So wirken sich Vorschäden auf Ihr Geld aus
| Situation | Reparaturkosten | Wiederbeschaffungswert |
|---|---|---|
| Reparierter Vorschaden | Neuschaden wird voll reguliert | Gemindert (Unfallhistorie senkt Marktwert) |
| Unreparierter Altschaden | Nur Neuschaden – Altschaden wird abgezogen | Deutlich gemindert |
| Schadensüberlappung | Nur Differenzschaden erstattungsfähig | Einzelfallbewertung durch Gutachter |
Behebt die Reparatur des Neuschadens gleichzeitig einen Altschaden, darf die Versicherung kürzen. War der Vorschaden bereits repariert, gibt es keinen Abzug.
Was die Gerichte sagen
Was Sie jetzt tun sollten
Vorschäden sofort offenlegen
Sagen Sie Ihrem Gutachter alles. Auch kleine Schäden, auch reparierte. Verschweigen kostet Sie Geld.
Reparaturnachweise zusammensuchen
Werkstattrechnungen, alte Gutachten, Fotos nach der Reparatur. Das sind Ihre Beweise.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Nicht den Gutachter der Versicherung nehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger grenzt den Neuschaden sauber ab.
Bei Kürzungen prüfen lassen
Kürzt die Versicherung wegen Vorschäden? Lassen Sie das von Ihrem Gutachter oder Fachanwalt prüfen.
Für Gutachter & Anwälte
Dieses Informationsschreiben dürfen Sie an Ihre Mandanten und Kunden weiterleiten. Es hilft, Geschädigte frühzeitig aufzuklären und die Regulierung zu beschleunigen.
Geschädigte, die ihre Vorschäden von Anfang an offenlegen und dokumentieren, erleichtern Ihre Arbeit und vermeiden unnötige Verzögerungen.
Vorschäden bedeuten nicht, dass Sie leer ausgehen. Auch mit Unfallhistorie steht Ihnen der volle Ersatz des Neuschadens zu. Voraussetzung: Offen angeben, Reparatur nachweisen, unabhängigen Gutachter beauftragen.