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Schadensregulierung

Vorschäden und Altschäden: Ein Leitfaden für Fahrzeughalter

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall spielen Vorschäden und Altschäden eine entscheidende Rolle. Für Fahrzeughalter ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen und zu verstehen, wie sich diese auf das KFZ-Gutachten und die Entschädigungssumme auswirken können.

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Auf einen Blick

  • Vorschäden sind reparierte
  • Altschäden sind unreparierte Schäden.
  • Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die Höhe der Entschädigung.
  • Bei Überlagerung von Alt- und Neuschaden drohen Abzüge.
  • Die Beweislast für den Schaden liegt beim Geschädigten.
  • Eine lückenlose Dokumentation von Reparaturen ist entscheidend.

Was sind Vorschäden und Altschäden?

Im Kontext von KFZ-Gutachten und der Schadensregulierung ist die korrekte Abgrenzung zwischen Vorschäden und Altschäden von zentraler Bedeutung. Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, bezeichnen sie unterschiedliche Sachverhalte, die rechtlich und finanziell relevante Konsequenzen haben.

* Vorschaden: Ein Vorschaden ist ein Schaden am Fahrzeug, der in der Vergangenheit liegt und bereits vollständig und fachgerecht repariert wurde. Das Fahrzeug gilt in Bezug auf diesen Schaden wieder als unfallfrei. Die Existenz eines Vorschadens muss im Falle eines neuen Unfalls dem Gutachter und der Versicherung offengelegt werden, da sie die Fahrzeugbewertung beeinflussen kann.

* Altschaden: Ein Altschaden ist ein Schaden, der zum Zeitpunkt des aktuellen Unfallereignisses noch unrepariert am Fahrzeug vorhanden ist. Dabei kann es sich um Bagatellschäden wie Kratzer oder Dellen handeln, aber auch um größere, nicht instand gesetzte Unfallschäden. Altschäden sind für den Gutachter direkt sichtbar und müssen exakt vom neuen Schaden abgegrenzt werden.

Der Unterschied und seine Bedeutung

Die Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil sie die Grundlage für die Kalkulation der Reparaturkosten und einer möglichen Wertminderung bildet. Ein bereits reparierter Vorschaden kann den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs mindern, während ein unreparierter Altschaden im selben Bereich wie der Neuschaden zu erheblichen Abzügen bei der Entschädigung führen kann.

MerkmalVorschadenAltschaden
ZustandRepariert und instand gesetztNicht repariert, noch vorhanden
SichtbarkeitNicht direkt sichtbarDirekt am Fahrzeug sichtbar
AuswirkungKann den Wiederbeschaffungswert mindernKann zu Abzügen bei der Schadenssumme führen
OffenlegungMuss dem Gutachter mitgeteilt werdenWird vom Gutachter dokumentiert

Auswirkungen auf das Gutachten und die Schadensregulierung

Ein KFZ-Gutachten dient dazu, den Schaden nach einem Unfall objektiv zu bewerten. Vorschäden und Altschäden müssen hierbei genau dokumentiert und berücksichtigt werden, um eine korrekte Schadenshöhe zu ermitteln.

Dokumentation und Abgrenzung

Der Sachverständige muss den Neuschaden exakt von eventuellen Altschäden abgrenzen. Dies geschieht durch eine detaillierte Untersuchung und Fotodokumentation. Ist eine klare Trennung nicht möglich, weil der Neuschaden den Altschaden überlagert, kann dies zu Problemen bei der Abrechnung führen. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn der Geschädigte seiner Beweislast nicht nachkommen kann.

Abzüge und Vorteilsausgleich

Wenn ein Neuschaden einen Bereich betrifft, der bereits durch einen Altschaden beschädigt war, kann die Versicherung einen sogenannten "Abzug neu für alt" vornehmen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Reparatur des Altschadens von der Entschädigungssumme für den Neuschaden abgezogen werden. Der Geschädigte soll durch die Reparatur keinen finanziellen Vorteil erlangen, indem ein alter Schaden auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners beseitigt wird.

Beweislast

Die Beweislast für den Umfang und die Höhe des Schadens liegt immer beim Geschädigten. Das bedeutet, er muss nachweisen, welche Schäden durch den aktuellen Unfall verursacht wurden. Eine lückenlose Dokumentation früherer Reparaturen (Rechnungen, Gutachten) ist daher essenziell, um Vorschäden belegen zu können. Bei verschwiegenen Vorschäden oder nicht klar abgrenzbaren Altschäden riskiert der Geschädigte, auf einem Teil oder sogar den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.

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