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Schadensregulierung

Vorschäden und Altschäden: Ein Leitfaden für Fahrzeughalter

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall spielen Vorschäden und Altschäden eine entscheidende Rolle. Für Fahrzeughalter ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen und zu verstehen, wie sich diese auf das KFZ-Gutachten und die Entschädigungssumme auswirken können.

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Auf einen Blick

  • Vorschäden sind reparierte
  • Altschäden sind unreparierte Schäden.
  • Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die Höhe der Entschädigung.
  • Bei Überlagerung von Alt- und Neuschaden drohen Abzüge.
  • Die Beweislast für den Schaden liegt beim Geschädigten.
  • Eine lückenlose Dokumentation von Reparaturen ist entscheidend.

Was sind Vorschäden und Altschäden?

Im Kontext von KFZ-Gutachten und der Schadensregulierung ist die korrekte Abgrenzung zwischen Vorschäden und Altschäden von zentraler Bedeutung. Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, bezeichnen sie unterschiedliche Sachverhalte, die rechtlich und finanziell relevante Konsequenzen haben.

* Vorschaden: Ein Vorschaden ist ein Schaden am Fahrzeug, der in der Vergangenheit liegt und bereits vollständig und fachgerecht repariert wurde. Das Fahrzeug gilt in Bezug auf diesen Schaden wieder als unfallfrei. Die Existenz eines Vorschadens muss im Falle eines neuen Unfalls dem Gutachter und der Versicherung offengelegt werden, da sie die Fahrzeugbewertung beeinflussen kann.

* Altschaden: Ein Altschaden ist ein Schaden, der zum Zeitpunkt des aktuellen Unfallereignisses noch unrepariert am Fahrzeug vorhanden ist. Dabei kann es sich um Bagatellschäden wie Kratzer oder Dellen handeln, aber auch um größere, nicht instand gesetzte Unfallschäden. Altschäden sind für den Gutachter direkt sichtbar und müssen exakt vom neuen Schaden abgegrenzt werden.

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