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Schadensregulierung

Wiederbeschaffungswert: Definition, Ermittlung und Bedeutung

Der Wiederbeschaffungswert ist eine zentrale Größe in der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Er beziffert den Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.

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Auf einen Blick

  • Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.
  • Er wird von einem KFZ-Gutachter ermittelt.
  • Bei einem Totalschaden ist er die Basis für die Abrechnung.
  • Der Wiederbeschaffungswert liegt meist über dem Zeitwert.
  • Die 130-Prozent-Regel ist eine wichtige Ausnahme bei der Reparatur.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein dem Unfallfahrzeug gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Er ist die entscheidende Berechnungsgrundlage bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Im Gegensatz zum reinen Sachwert (Zeitwert) berücksichtigt der Wiederbeschaffungswert auch weitere Faktoren wie die allgemeine Marktlage, regionale Besonderheiten, eventuell anfallende Beschaffungskosten sowie die Gewinnspanne des Händlers und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist Aufgabe eines qualifizierten und unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Dieser analysiert den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall und vergleicht es mit ähnlichen Fahrzeugen, die auf dem regionalen Markt angeboten werden. Folgende Kriterien fließen in die Bewertung ein:

* Fahrzeugtyp und Alter: Marke, Modell, Erstzulassung

* Laufleistung: Kilometerstand zum Unfallzeitpunkt

* Ausstattung: Sonderausstattungen und Zubehör

* Allgemeinzustand: Pflegezustand, Vorschäden

* Regionale Marktlage: Angebot und Nachfrage in der Region

Der Gutachter recherchiert in der Regel auf gängigen Gebrauchtwagenbörsen und bei regionalen Händlern, um mindestens drei vergleichbare Fahrzeuge zu finden. Der Durchschnitt der Preise dieser Fahrzeuge bildet dann den Wiederbeschaffungswert.

Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die vollen Reparaturkosten zu übernehmen. Stattdessen wird auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abgerechnet. Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Unfallfahrzeugs aus.

Beispiel:

* Wiederbeschaffungswert: 10.000 €

* Restwert: 2.000 €

* Auszahlung der Versicherung: 8.000 €

Eine Ausnahme bildet die sogenannte 130-Prozent-Regel. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, sofern er es weiternutzt.

Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert.

MerkmalWiederbeschaffungswertZeitwert
DefinitionPreis für ein gleichwertiges ErsatzfahrzeugRechnerischer Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden
BerechnungMarktanalyse durch GutachterBerücksichtigt nur Alter, Laufleistung und Abnutzung
BestandteileInkl. Händlerspanne, MwSt., BeschaffungskostenReiner Sachwert
AnwendungSchadensregulierung (Haftpflicht)Kaskoversicherungen, steuerliche Bewertungen

Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel über dem Zeitwert, da er die realen Kosten der Ersatzbeschaffung abbildet.

Die Rolle des Gutachters

Der KFZ-Gutachter spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Seine Expertise und Neutralität stellen sicher, dass der Geschädigte den Betrag erhält, der ihm zusteht, um ein adäquates Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Ein korrekt ermittelter Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage für eine faire und transparente Schadensregulierung.

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