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Stundenverrechnungssätze

Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung: Ihr gutes Recht als Geschädigter

Auch bei einer fiktiven Abrechnung, also der Auszahlung der Reparaturkosten ohne durchgeführte Reparatur, haben Sie als Unfallgeschädigter oft Anspruch auf die vollen Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Versicherung mit Verweisen auf günstigere Werkstätten abspeisen.

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Auf einen Blick

  • 2. **Bestehen Sie auf Markenwerkstatt-Sätze**: Weisen Sie den Gutachter an, die ortsüblichen Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in seinem Gutachten anzusetzen.
  • 4. **Dokumentieren Sie alles**: Halten Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs vor und nach dem Unfall mit Fotos fest und bewahren Sie alle Belege und Rechnungen (z.B. für das Scheckheft) sorgfältig auf.

Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung: Ihr gutes Recht als Geschädigter

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit. Neben dem Schreck und den organisatorischen Mühen beginnt oft ein zähes Ringen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung um die vollständige Schadensregulierung. Ein besonders häufiger Streitpunkt sind die Stundenverrechnungssätze, vor allem, wenn Sie sich für eine Fiktive Abrechnung entscheiden. Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen auch ohne tatsächliche Reparatur die vollen Sätze einer Markenwerkstatt zustehen können. Dieser Artikel klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt Ihnen praktische Tipps an die Hand.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Die Fiktive Abrechnung ist eine Form der Schadensregulierung, bei der Sie als Geschädigter auf eine Reparatur des Fahrzeugs verzichten und sich stattdessen die laut KFZ-Gutachten ermittelten Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen. Man spricht hier auch von einer Abrechnung auf Gutachtenbasis. Dieses Vorgehen ist Ihr gutes Recht und bietet Ihnen maximale Dispositionsfreiheit. Sie können das Geld für eine günstigere Reparatur verwenden, das beschädigte Fahrzeug weiter nutzen oder es unrepariert verkaufen. Gerade bei älteren Fahrzeugen oder kleineren Schäden ist dies eine beliebte Option, um beispielsweise einen drohenden Totalschaden wirtschaftlich abzuwenden.

Ihr gutes Recht: Markenwerkstatt-Stundensätze auch bei fiktiver Abrechnung

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass bei einer Fiktive Abrechnung nur die günstigeren Stundensätze einer freien Werkstatt angesetzt werden dürfen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen falsch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 302/08) vom 22. Juni 2010 die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt.

#### Das Grundsatzurteil des BGH: VI ZR 302/08

In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass ein Geschädigter seiner fiktiven Schadensabrechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am eigenen Wohnort zugrunde legen darf. Die Begründung des Gerichts ist ebenso einfach wie einleuchtend: Der Geschädigte hat einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen, die nach den Herstellervorgaben arbeitet und Originalersatzteile verwendet. Diese Qualitätsstandards werden in der Regel von Markenwerkstätten erfüllt.

#### Die Logik des BGH: Dispositionsfreiheit des Geschädigten

Die Richter betonten die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es ist allein seine Entscheidung, wie er mit seinem Eigentum – dem beschädigten Fahrzeug und dem Anspruch auf Schadensersatz – umgeht. Die Versicherung darf ihm nicht vorschreiben, wo oder ob er sein Fahrzeug reparieren lässt. Solange die im KFZ-Gutachten eines unabhängigen KFZ-Gutachters kalkulierten Kosten nicht den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (Stichwort: Totalschaden), sind sie in der Regel zu erstatten.

Die Realität: Versicherungen kürzen oft zu Unrecht

Trotz der klaren Rechtslage versuchen Haftpflichtversicherungen immer wieder, gerade bei der Fiktive Abrechnung die Entschädigung zu kürzen. Sie verweisen auf günstigere, freie Werkstätten und argumentieren mit der sogenannten Schadensminderungspflicht des Geschädigten.

#### Die Schadensminderungspflicht als Argument der Versicherer

Nach § 254 BGB ist der Geschädigte gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Versicherer nutzen diesen Paragraphen, um zu argumentieren, dass die Beauftragung einer teureren Markenwerkstatt unwirtschaftlich sei, wenn eine günstigere Alternative zur Verfügung steht. Der BGH hat diesem Argument jedoch klare Grenzen gesetzt. Ein Verweis auf eine günstigere Werkstatt ist nur dann zulässig, wenn diese für den Geschädigten mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist und eine qualitativ gleichwertige Reparatur garantiert. Dies ist in der Praxis oft schwer nachzuweisen. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen (bis 3 Jahre) oder bei Fahrzeugen, die lückenlos in einer Markenwerkstatt scheckheftgepflegt wurden, ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt in der Regel unzulässig.

#### Aktuelle Stundenverrechnungssätze 2023/2024

Die Kosten für Reparaturen steigen kontinuierlich. Laut Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lagen die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze im Jahr 2023 für Mechanik-, Elektrik- und Karosseriearbeiten bei 188 Euro und für Lackierarbeiten sogar bei 205 Euro. Seit 2017 sind die Sätze um über 40% gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, warum Versicherungen versuchen, bei den Reparaturkosten zu sparen, und unterstreichen die Wichtigkeit, als Geschädigter seine Rechte zu kennen.

KostenartDurchschnittlicher Stundenverrechnungssatz 2023
Mechanik/Elektrik/Karosserie188 €
Lackierung205 €

Praktische Tipps für die fiktive Abrechnung

  • Beauftragen Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter: Verlassen Sie sich niemals auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Nur ein eigenes, unabhängiges KFZ-Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab.
  • Bestehen Sie auf Markenwerkstatt-Sätze: Weisen Sie den Gutachter an, die ortsüblichen Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in seinem Gutachten anzusetzen.
  • Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein: Leiten Sie Kürzungsversuche der Versicherung direkt an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiter. Dieser kann auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln und Ihre Ansprüche durchsetzen.
  • Dokumentieren Sie alles: Halten Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs vor und nach dem Unfall mit Fotos fest und bewahren Sie alle Belege und Rechnungen (z.B. für das Scheckheft) sorgfältig auf.
  • Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte

    Bei der Fiktive Abrechnung haben Sie als Geschädigter deutlich mehr Rechte, als die Versicherungen Sie oft glauben machen wollen. Das Recht, die Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zugrunde zu legen, ist ein zentraler Baustein für eine faire Schadensregulierung. Lassen Sie sich nicht von den Kürzungsversuchen der Versicherer einschüchtern. Mit einem unabhängigen KFZ-Gutachten und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts sichern Sie sich den Schadensersatz, der Ihnen zusteht.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Darf die Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung immer auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

    Nein. Laut BGH ist ein Verweis nur zulässig, wenn die alternative Werkstatt für Sie als Geschädigten mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist und eine qualitativ gleichwertige Reparatur garantiert. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist dies in der Regel nicht der Fall.

    Was ist, wenn mein Fahrzeug schon älter ist?

    Auch bei älteren Fahrzeugen können Sie Anspruch auf die Stundensätze einer Markenwerkstatt haben. Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann Sie hierzu beraten und die korrekten Sätze in seinem Gutachten ansetzen.

    Muss ich die Kürzung der Versicherung akzeptieren?

    Nein. Wenn die Kürzung unberechtigt ist, sollten Sie sich wehren. Am besten übergeben Sie den Fall einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann Ihre Ansprüche professionell durchsetzen, ohne dass Ihnen in der Regel Kosten entstehen, da die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

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