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Stundenverrechnungssätze

UPE-Aufschläge: Was steckt hinter den Ersatzteilzuschlägen?

UPE-Aufschläge, auch Ersatzteilzuschläge genannt, sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung. Erfahren Sie hier, was dahintersteckt und wann Sie Anspruch auf eine Erstattung haben.

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Auf einen Blick

  • Die Höhe der UPE-Aufschläge liegt in der Regel zwischen 10% und 15% des Ersatzteilpreises. Bei Premiummarken können sie auch höher ausfallen.

UPE-Aufschläge: Was steckt hinter den Ersatzteilzuschlägen?

UPE-Aufschläge, auch Ersatzteilzuschläge genannt, sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Doch was verbirgt sich genau dahinter und wann haben Sie als Geschädigter Anspruch auf eine Erstattung? In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe, die typische Höhe der Aufschläge und die aktuelle Rechtsprechung.

Was sind UPE-Aufschläge und warum werden sie erhoben?

Die Abkürzung UPE steht für "Unverbindliche Preisempfehlung" der Hersteller für Ersatzteile. Werkstätten schlagen auf diese Preise oft einen bestimmten Prozentsatz auf – die sogenannten UPE-Aufschläge. Diese Praxis ist in der Branche weit verbreitet und dient dazu, die Kosten der Werkstätten für Lagerhaltung, Logistik und Kapitalbindung zu decken. Schließlich müssen die Betriebe eine Vielzahl von Ersatzteilen vorrätig halten, was mit erheblichem finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden ist. Die typische Höhe dieser Aufschläge bewegt sich in der Regel zwischen 10% und 15%.

Erstattungsfähigkeit: Was steht Ihnen als Geschädigtem zu?

Grundsätzlich sind UPE-Aufschläge erstattungsfähig, da sie als branchenüblich gelten und somit zu den erforderlichen Reparaturkosten im Sinne des § 249 BGB zählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Doch auch bei der Fiktive Abrechnung, also wenn Sie sich den Schaden auf Basis eines KFZ-Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Erstattung der UPE-Aufschläge. Voraussetzung ist, dass diese im Gutachten eines qualifizierten KFZ-Gutachter korrekt ausgewiesen sind und in der Region als üblich gelten.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist oft bestrebt, die Kosten zu senken und kürzt daher gerne die UPE-Aufschläge. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht rechtens. Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass die Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind, da sie Teil der hypothetischen, aber erforderlichen Reparaturkosten sind.

Das Fiat-Punto-Urteil: Ein wegweisendes Fallbeispiel

Ein bekanntes Fallbeispiel, das die Rechtslage verdeutlicht, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2018 (Az. VI ZR 65/18). In diesem Fall ging es um einen fünf Jahre alten Fiat Punto, bei dem der Geschädigte fiktiv abrechnen wollte. Der von ihm beauftragte Gutachter hatte einen UPE-Aufschlag von 10 % auf die Ersatzteilkosten angesetzt. Die gegnerische Versicherung lehnte die Übernahme dieser Kosten ab und verwies auf eine günstigere Werkstatt in der Nähe, die keine solchen Aufschläge berechnete.

Der BGH entschied, dass der Geschädigte sich auf eine günstigere, aber qualitativ gleichwertige Werkstatt verweisen lassen muss, wenn diese für ihn mühelos erreichbar ist. Da die von der Versicherung benannte Werkstatt keine UPE-Aufschläge erhob, musste der Geschädigte in diesem konkreten Fall auf deren Erstattung verzichten. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der regionalen Üblichkeit und der Schadensminderungspflicht des Geschädigten.

Zusammenhang mit Stundenverrechnungssätzen und Reparaturkosten

Die UPE-Aufschläge sind nur ein Baustein der gesamten Reparaturkosten. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind die Stundenverrechnungssätze (SVS) der Werkstätten. Diese sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Laut GDV-Daten lagen die durchschnittlichen Sätze im Jahr 2023 bei 188 € pro Stunde für Mechanikarbeiten und 205 € für Lackierarbeiten. Seit 2017 bedeutet dies eine Steigerung von über 40%. Zusammen mit den UPE-Aufschlägen treiben die hohen Stundenverrechnungssätze die Kosten für die Schadensregulierung in die Höhe, was die Auseinandersetzungen mit den Versicherungen weiter verschärft.

Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte

UPE-Aufschläge sind ein legitimer und branchenüblicher Bestandteil der Reparaturkosten. Lassen Sie sich daher nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung einschüchtern, wenn diese die Kostenübernahme verweigert. Prüfen Sie Ihr KFZ-Gutachten genau und bestehen Sie auf die Erstattung der UPE-Aufschläge, wenn diese korrekt ausgewiesen sind. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerade bei der Fiktive Abrechnung ist es wichtig, die regionale Üblichkeit der Aufschläge nachweisen zu können, was ein erfahrener KFZ-Gutachter für Sie tun kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind UPE-Aufschläge?

UPE-Aufschläge sind prozentuale Zuschläge, die Werkstätten auf die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) der Hersteller für Ersatzteile erheben. Sie dienen der Deckung von Kosten für Lagerhaltung, Logistik und Kapitalbindung.

Sind UPE-Aufschläge immer erstattungsfähig?

Grundsätzlich ja, da sie als branchenüblich gelten. Sowohl bei tatsächlicher Reparatur als auch bei fiktiver Abrechnung besteht in der Regel ein Anspruch auf Erstattung, sofern die Aufschläge im KFZ-Gutachten korrekt ausgewiesen und regional üblich sind.

Wie hoch sind UPE-Aufschläge üblicherweise?

Die Höhe der UPE-Aufschläge liegt in der Regel zwischen 10% und 15% des Ersatzteilpreises. Bei Premiummarken können sie auch höher ausfallen.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung die UPE-Aufschläge kürzt?

Wenn die Versicherung die UPE-Aufschläge kürzt, sollten Sie Widerspruch einlegen. Ein qualifiziertes KFZ-Gutachten und gegebenenfalls die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Spielt das Alter des Fahrzeugs eine Rolle bei der Erstattung von UPE-Aufschlägen?

Nein, das Alter des Fahrzeugs ist für die Erstattungsfähigkeit der UPE-Aufschläge grundsätzlich nicht entscheidend. Solange Originalersatzteile verwendet werden und die Aufschläge regional üblich sind, besteht ein Anspruch auf Erstattung.

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