UPE-Aufschläge: Was steckt hinter den Ersatzteilzuschlägen?
UPE-Aufschläge, auch Ersatzteilzuschläge genannt, sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung. Erfahren Sie hier, was dahintersteckt und wann Sie Anspruch auf eine Erstattung haben.
Auf einen Blick
- Die Höhe der UPE-Aufschläge liegt in der Regel zwischen 10% und 15% des Ersatzteilpreises. Bei Premiummarken können sie auch höher ausfallen.
UPE-Aufschläge: Was steckt hinter den Ersatzteilzuschlägen?
UPE-Aufschläge, auch Ersatzteilzuschläge genannt, sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Doch was verbirgt sich genau dahinter und wann haben Sie als Geschädigter Anspruch auf eine Erstattung? In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe, die typische Höhe der Aufschläge und die aktuelle Rechtsprechung.
Was sind UPE-Aufschläge und warum werden sie erhoben?
Die Abkürzung UPE steht für "Unverbindliche Preisempfehlung" der Hersteller für Ersatzteile. Werkstätten schlagen auf diese Preise oft einen bestimmten Prozentsatz auf – die sogenannten UPE-Aufschläge. Diese Praxis ist in der Branche weit verbreitet und dient dazu, die Kosten der Werkstätten für Lagerhaltung, Logistik und Kapitalbindung zu decken. Schließlich müssen die Betriebe eine Vielzahl von Ersatzteilen vorrätig halten, was mit erheblichem finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden ist. Die typische Höhe dieser Aufschläge bewegt sich in der Regel zwischen 10% und 15%.
Erstattungsfähigkeit: Was steht Ihnen als Geschädigtem zu?
Grundsätzlich sind UPE-Aufschläge erstattungsfähig, da sie als branchenüblich gelten und somit zu den erforderlichen Reparaturkosten im Sinne des § 249 BGB zählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Doch auch bei der Fiktive Abrechnung, also wenn Sie sich den Schaden auf Basis eines KFZ-Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Erstattung der UPE-Aufschläge. Voraussetzung ist, dass diese im Gutachten eines qualifizierten KFZ-Gutachter korrekt ausgewiesen sind und in der Region als üblich gelten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist oft bestrebt, die Kosten zu senken und kürzt daher gerne die UPE-Aufschläge. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht rechtens. Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass die Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind, da sie Teil der hypothetischen, aber erforderlichen Reparaturkosten sind.
Das Fiat-Punto-Urteil: Ein wegweisendes Fallbeispiel
Ein bekanntes Fallbeispiel, das die Rechtslage verdeutlicht, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2018 (Az. VI ZR 65/18). In diesem Fall ging es um einen fünf Jahre alten Fiat Punto, bei dem der Geschädigte fiktiv abrechnen wollte. Der von ihm beauftragte Gutachter hatte einen UPE-Aufschlag von 10 % auf die Ersatzteilkosten angesetzt. Die gegnerische Versicherung lehnte die Übernahme dieser Kosten ab und verwies auf eine günstigere Werkstatt in der Nähe, die keine solchen Aufschläge berechnete.
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