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Stundenverrechnungssätze

Verbringungskosten im KFZ-Gutachten: Was Sie wissen müssen

Verbringungskosten sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Erfahren Sie hier, was genau dahintersteckt, wann sie erstattungsfähig sind und wie Sie sich gegen Kürzungen durch die Versicherung wehren können.

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Auf einen Blick

  • Die Höhe ist nicht fix, sondern richtet sich nach den ortsüblichen Preisen. Ein KFZ-Gutachter ermittelt den angemessenen Betrag, der meist zwischen 100 und 200 Euro liegt.
  • Nein. Sie haben das Recht der freien Werkstattwahl. Sie müssen keine günstigere Werkstatt ohne eigene Lackiererei suchen, nur um der Versicherung Kosten zu sparen.
  • Abschleppkosten entstehen für den Transport vom Unfallort zur Werkstatt. Verbringungskosten entstehen für Transporte zwischen Werkstätten während der Reparatur.

# Verbringungskosten im KFZ-Gutachten: Was Sie wissen müssen

Verbringungskosten sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Erfahren Sie hier, was genau dahintersteckt, wann sie erstattungsfähig sind und wie Sie sich gegen Kürzungen durch die Versicherung wehren können.

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind die Kosten, die für den Transport eines unfallbeschädigten Fahrzeugs zu einer Spezialwerkstatt, beispielsweise einer Lackiererei, anfallen. Wenn die von Ihnen gewählte Werkstatt nicht alle für die Reparatur notwendigen Arbeiten selbst durchführen kann, weil ihr die technische Ausstattung oder das spezialisierte Personal fehlt, muss das Fahrzeug zur Durchführung dieser Arbeiten in einen anderen Betrieb transportiert werden. Diese Transportkosten für den Hin- und Rücktransport werden als Verbringungskosten bezeichnet.

Ein KFZ-Gutachter weist diese Kosten im KFZ-Gutachten als eigene Position aus. Sie sind ein notwendiger Bestandteil der Reparaturkosten und müssen daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensregulierung erstattet werden.

Abgrenzung zu Abschleppkosten

Es ist wichtig, Verbringungskosten von reinen Abschleppkosten zu unterscheiden. Abschleppkosten entstehen, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und vom Unfallort in eine Werkstatt transportiert werden muss. Verbringungskosten hingegen beziehen sich ausschließlich auf den Transport zwischen verschiedenen Reparaturbetrieben.

Typische Höhe der Verbringungskosten

Die Höhe der Verbringungskosten ist nicht pauschal festgelegt und kann je nach Region und Aufwand variieren. In der Regel bewegen sie sich in einem Rahmen von 100 bis 200 Euro. Der KFZ-Gutachter ermittelt die ortsübliche und angemessene Höhe und setzt diese im Gutachten entweder als Pauschale oder auf Basis des geschätzten Zeitaufwands an. Hierbei spielen auch die aktuellen Stundenverrechnungssätze eine Rolle. Laut GDV-Daten lagen diese 2023 im Durchschnitt bei 188 €/h für Mechanik und 205 €/h für Lackierarbeiten, was einer Steigerung von über 40% seit 2017 entspricht.

Streitpunkt: Fiktive Abrechnung

Besonders häufig kommt es bei der Fiktive Abrechnung zu Auseinandersetzungen um die Verbringungskosten. Viele Versicherungen argumentieren, dass diese Kosten nicht erstattungsfähig seien, da das Fahrzeug ja gar nicht tatsächlich in eine Lackiererei verbracht wurde. Diese Argumentation ist jedoch rechtlich nicht haltbar.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass dem Geschädigten auch bei der fiktiven Abrechnung die Kosten zustehen, die bei einer tatsächlichen Reparatur angefallen wären. Entscheidend ist, was im KFZ-Gutachten als notwendig und angemessen ausgewiesen wurde. Der BGH urteilte beispielsweise (Az. VI ZR 401/12), dass bei der fiktiven Abrechnung nicht zwischen tatsächlich angefallenen und nicht angefallenen Einzelposten unterschieden werden darf.

AbrechnungsartErstattungsfähigkeit von Verbringungskosten
Konkrete AbrechnungVoll erstattungsfähig, wenn im Gutachten ausgewiesen und tatsächlich angefallen.
Fiktive AbrechnungGrundsätzlich voll erstattungsfähig, wenn sie im Gutachten als notwendig und ortsüblich beziffert sind.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf vollständigen Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens. Dazu gehören auch die Verbringungskosten, sofern sie für eine fachgerechte Reparatur notwendig sind. Sie sind nicht verpflichtet, eine Werkstatt zu suchen, die alle Arbeiten unter einem Dach anbietet, nur um Verbringungskosten zu vermeiden (AG Backnang, Az. 6 C 225/12).

Kürzt die Versicherung die im Gutachten ausgewiesenen Verbringungskosten, sollten Sie dies nicht ohne Weiteres akzeptieren. Weisen Sie auf die aktuelle Rechtsprechung hin und fordern Sie die vollständige Erstattung. Im Zweifel kann Ihnen ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind Transportkosten, die entstehen, wenn Ihr Fahrzeug für bestimmte Reparaturschritte (z.B. Lackierung) von der Werkstatt in einen anderen Spezialbetrieb transportiert werden muss.

Werden Verbringungskosten immer erstattet?

Ja, wenn sie von einem KFZ-Gutachter in einem KFZ-Gutachten als notwendig für die Reparatur ausgewiesen wurden, muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen. Das gilt auch bei der Fiktive Abrechnung.

Wie hoch dürfen Verbringungskosten sein?

Die Höhe ist nicht fix, sondern richtet sich nach den ortsüblichen Preisen. Ein KFZ-Gutachter ermittelt den angemessenen Betrag, der meist zwischen 100 und 200 Euro liegt.

Muss ich eine Werkstatt ohne Verbringungskosten suchen?

Nein. Sie haben das Recht der freien Werkstattwahl. Sie müssen keine günstigere Werkstatt ohne eigene Lackiererei suchen, nur um der Versicherung Kosten zu sparen.

Was ist der Unterschied zu Abschleppkosten?

Abschleppkosten entstehen für den Transport vom Unfallort zur Werkstatt. Verbringungskosten entstehen für Transporte zwischen Werkstätten während der Reparatur.

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