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Verbringungskosten im KFZ-Gutachten: Was Sie wissen müssen

Verbringungskosten sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Erfahren Sie hier, was genau dahintersteckt, wann sie erstattungsfähig sind und wie Sie sich gegen Kürzungen durch die Versicherung wehren können.

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Auf einen Blick

  • Die Höhe ist nicht fix, sondern richtet sich nach den ortsüblichen Preisen. Ein KFZ-Gutachter ermittelt den angemessenen Betrag, der meist zwischen 100 und 200 Euro liegt.
  • Nein. Sie haben das Recht der freien Werkstattwahl. Sie müssen keine günstigere Werkstatt ohne eigene Lackiererei suchen, nur um der Versicherung Kosten zu sparen.
  • Abschleppkosten entstehen für den Transport vom Unfallort zur Werkstatt. Verbringungskosten entstehen für Transporte zwischen Werkstätten während der Reparatur.

# Verbringungskosten im KFZ-Gutachten: Was Sie wissen müssen

Verbringungskosten sind ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Erfahren Sie hier, was genau dahintersteckt, wann sie erstattungsfähig sind und wie Sie sich gegen Kürzungen durch die Versicherung wehren können.

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind die Kosten, die für den Transport eines unfallbeschädigten Fahrzeugs zu einer Spezialwerkstatt, beispielsweise einer Lackiererei, anfallen. Wenn die von Ihnen gewählte Werkstatt nicht alle für die Reparatur notwendigen Arbeiten selbst durchführen kann, weil ihr die technische Ausstattung oder das spezialisierte Personal fehlt, muss das Fahrzeug zur Durchführung dieser Arbeiten in einen anderen Betrieb transportiert werden. Diese Transportkosten für den Hin- und Rücktransport werden als Verbringungskosten bezeichnet.

Ein KFZ-Gutachter weist diese Kosten im KFZ-Gutachten als eigene Position aus. Sie sind ein notwendiger Bestandteil der Reparaturkosten und müssen daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensregulierung erstattet werden.

Abgrenzung zu Abschleppkosten

Es ist wichtig, Verbringungskosten von reinen Abschleppkosten zu unterscheiden. Abschleppkosten entstehen, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und vom Unfallort in eine Werkstatt transportiert werden muss. Verbringungskosten hingegen beziehen sich ausschließlich auf den Transport zwischen verschiedenen Reparaturbetrieben.

Typische Höhe der Verbringungskosten

Die Höhe der Verbringungskosten ist nicht pauschal festgelegt und kann je nach Region und Aufwand variieren. In der Regel bewegen sie sich in einem Rahmen von 100 bis 200 Euro. Der KFZ-Gutachter ermittelt die ortsübliche und angemessene Höhe und setzt diese im Gutachten entweder als Pauschale oder auf Basis des geschätzten Zeitaufwands an. Hierbei spielen auch die aktuellen Stundenverrechnungssätze eine Rolle. Laut GDV-Daten lagen diese 2023 im Durchschnitt bei 188 €/h für Mechanik und 205 €/h für Lackierarbeiten, was einer Steigerung von über 40% seit 2017 entspricht.

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