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Werkstattverweis nach dem Unfall: Was Autofahrer wissen müssen

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, doch ein Werkstattverweis durch die gegnerische Versicherung kann zusätzlichen Frust bedeuten. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und wann Sie einen Verweis auf eine günstigere Werkstatt ablehnen können.

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Auf einen Blick

  • Es gibt jedoch auch hier keine starren Grenzen. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt, wie die folgende Übersicht zeigt:
  • In bestimmten Fällen ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt von vornherein unzumutbar. Dies gilt insbesondere, wenn:
  • * Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt **nicht älter als drei Jahre** ist.
  • * Sie Ihr Fahrzeug **stets in einer Markenwerkstatt** haben warten und reparieren lassen (Scheckheftpflege).
  • Ein Werkstattverweis ist der Versuch der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Sie nach einem unverschuldeten Unfall an eine günstigere Partnerwerkstatt zu verweisen, um Reparaturkosten zu sparen.

# Werkstattverweis nach dem Unfall: Was Autofahrer wissen müssen

Ein Verkehrsunfall ist schon ärgerlich genug. Wenn dann auch noch die gegnerische Haftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung Probleme macht, ist der Frust groß. Ein häufiger Streitpunkt ist der sogenannte Werkstattverweis. Doch was bedeutet das genau und welche Rechte haben Sie als Geschädigter? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich im Fall der Fälle richtig verhalten.

Was ist ein Werkstattverweis?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die Kosten dafür muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Viele Versicherer versuchen jedoch, die Reparaturkosten zu senken, indem sie den Geschädigten an eine günstigere Partnerwerkstatt verweisen. Dieser Vorgang wird als Werkstattverweis bezeichnet. Für Sie als Autofahrer stellt sich dann die Frage: Muss ich dieses Angebot annehmen?

Die Voraussetzungen für einen wirksamen Werkstattverweis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Regeln aufgestellt, wann ein Werkstattverweis zulässig ist. Die Versicherung darf Sie nur dann auf eine andere Werkstatt verweisen, wenn diese für Sie zumutbar ist und eine qualitativ gleichwertige Reparatur garantiert. Die Beweislast hierfür liegt allein bei der Versicherung.

Die Gleichwertigkeit der Reparatur muss sichergestellt sein. Das bedeutet, die Referenzwerkstatt muss nach den Standards des Herstellers arbeiten, Originalersatzteile verwenden und über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Ein einfacher „Schrauberbetrieb“ um die Ecke reicht hier nicht aus. Es muss sich um einen zertifizierten Meisterbetrieb handeln, der eine ebenso hohe Qualität wie eine markengebundene Fachwerkstatt liefert.

Die Zumutbarkeit für den Geschädigten ist ein weiterer entscheidender Faktor. Hier spielt vor allem die Entfernung zur Werkstatt eine Rolle. Der BGH hat in seinem Urteil (Az. VI ZR 267/14) entschieden, dass die Werkstatt für den Geschädigten „mühelos und ohne Weiteres“ erreichbar sein muss. Was das im Detail bedeutet, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

RegionZumutbare Entfernung (Richtwert)
Stadtgebiet5 - 15 km
Ländlicher Raumab 20 km oft unzumutbar

Es gibt jedoch auch hier keine starren Grenzen. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt, wie die folgende Übersicht zeigt:

GerichtAktenzeichenEntfernungUrteil
LG Hagen1 S 13/1613 kmzumutbar
AG Frankfurt32 C 2736/15 (47)15 kmunzulässig
AG Solingen12 C 632/1411,25 kmunzumutbar

Ausnahmen: Wann ein Verweis unzumutbar ist

In bestimmten Fällen ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt von vornherein unzumutbar. Dies gilt insbesondere, wenn:

* Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre ist.

* Sie Ihr Fahrzeug stets in einer Markenwerkstatt haben warten und reparieren lassen (Scheckheftpflege).

In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt wird. Die Versicherung darf Sie dann nicht auf eine günstigere Alternative verweisen, selbst wenn diese qualitativ gleichwertig wäre. Dies dient dem Schutz des Geschädigten, der ein besonderes Interesse daran hat, sein neuwertiges oder stets markengepflegtes Fahrzeug weiterhin in den Händen von Spezialisten zu wissen.

Die Rolle des KFZ-Gutachtens

Ein unabhängiges KFZ-Gutachten durch einen qualifizierten KFZ-Gutachter ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Der Gutachter ermittelt nicht nur die Höhe des Schadens und eine mögliche Wertminderung, sondern legt auch die notwendigen Reparaturschritte fest. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und ist ein wichtiges Beweismittel, falls es zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt. Wenn Sie sich für eine Fiktive Abrechnung entscheiden, also das Geld statt der Reparatur wählen, wird das Gutachten ebenfalls zur Grundlage der Berechnung.

Die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze für Mechanik-, Elektrik- und Karosseriearbeiten lagen laut GDV im Jahr 2023 bei 188 Euro, für Lackierarbeiten sogar bei 205 Euro. Bis 2024 stiegen diese Sätze weiter auf durchschnittlich 202 Euro bzw. 220 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von über 40% seit 2017 und zeigt, wie wichtig es ist, auf eine korrekte Abrechnung der Reparaturkosten zu bestehen.

Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte

Ein Werkstattverweis durch die Versicherung ist nicht immer zulässig. Prüfen Sie genau, ob die von der Versicherung genannte Werkstatt die Kriterien der Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit erfüllt. Insbesondere bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen einen Verweis zu wehren. Ein unabhängiges KFZ-Gutachten stärkt Ihre Position und sorgt dafür, dass Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, sei es bei einer konkreten Reparatur oder einer Fiktive Abrechnung. Im Zweifel sollten Sie immer den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen und nicht auf den Kosten für einen Totalschaden oder eine erhebliche Wertminderung sitzen zu bleiben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Werkstattverweis?

Ein Werkstattverweis ist der Versuch der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Sie nach einem unverschuldeten Unfall an eine günstigere Partnerwerkstatt zu verweisen, um Reparaturkosten zu sparen.

Muss ich einen Werkstattverweis immer akzeptieren?

Nein. Sie müssen einen Werkstattverweis nur akzeptieren, wenn die von der Versicherung genannte Werkstatt für Sie zumutbar ist und eine qualitativ gleichwertige Reparatur wie eine Markenwerkstatt garantiert. Die Beweislast dafür liegt bei der Versicherung.

Wann ist ein Werkstattverweis unzumutbar?

Ein Verweis ist oft unzumutbar, wenn die Werkstatt zu weit entfernt ist (z.B. über 20 km auf dem Land). Außerdem ist er unzulässig, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder Sie es immer in einer Markenwerkstatt haben warten lassen (scheckheftgepflegt).

Welche Rolle spielt die Entfernung bei der Zumutbarkeit?

Die Entfernung ist ein wesentlicher Faktor. Als Faustregel gilt: Im Stadtgebiet sind bis zu 15 km oft noch zumutbar, im ländlichen Raum können bereits 20 km unzumutbar sein. Die Gerichte entscheiden hier aber im Einzelfall.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung auf einen Werkstattverweis besteht?

Bestehen Sie auf Ihr Recht der freien Werkstattwahl, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug neu oder scheckheftgepflegt ist. Ein unabhängiges KFZ-Gutachten stärkt Ihre Position. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

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