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Schadensregulierung

Bagatellschaden: Definition, Grenzen und Vorgehen

Ein Bagatellschaden ist ein kleinerer KFZ-Schaden, dessen Reparaturkosten unter einer bestimmten Grenze liegen. Für Geschädigte ist es entscheidend zu wissen, wann ein einfacher Kostenvoranschlag genügt und wann die Beauftragung eines teureren KFZ-Gutachtens zur Schadensregulierung gerechtfertigt ist.

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Auf einen Blick

  • Die Bagatellschadensgrenze liegt aktuell zwischen 750 € und 1.000 €.
  • Unterhalb der Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag.
  • Oberhalb der Bagatellgrenze haben Geschädigte Anspruch auf ein Gutachten.
  • Für Laien ist die Schadenshöhe oft schwer einzuschätzen.
  • Ein Gutachten sichert Beweise und beziffert alle Ansprüche wie die Wertminderung.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden an einem Kraftfahrzeug, der in der Regel nur oberflächlich ist und keine tragenden Teile betrifft. Typische Beispiele sind kleine Kratzer im Lack, leichte Dellen oder Schrammen an der Stoßstange. Eine genaue gesetzliche Definition für den Bagatellschaden gibt es nicht. Die Abgrenzung zu größeren Schäden erfolgt über die sogenannte Bagatellschadensgrenze, die von Gerichten immer wieder neu definiert wird.

Die aktuelle Bagatellschadensgrenze 2026

Die Bagatellschadensgrenze ist keine starre Größe, sondern wird von der aktuellen Rechtsprechung bestimmt. In der Regel liegt sie zwischen 750 Euro und 1.000 Euro netto. Das bedeutet, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten unter diesem Betrag liegen, wird von einem Bagatellschaden ausgegangen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Gerichte regional unterschiedliche Grenzen ansetzen können. Im Zweifel sollte man sich an der Obergrenze von 1.000 Euro orientieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist wann nötig?

Die entscheidende Frage bei einem Bagatellschaden ist, ob die Kosten für ein vollwertiges KFZ-Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab:

* Unterhalb der Bagatellschadensgrenze: Hier reicht in der Regel ein einfacher Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus, um den Schaden gegenüber der Versicherung nachzuweisen. Die Kosten für ein teures Gutachten werden von der Versicherung meist nicht erstattet, da dies gegen die sogenannte Schadensminderungspflicht verstoßen würde. Der Geschädigte ist verpflichtet, die Kosten für die Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten.

* Oberhalb der Bagatellschadensgrenze: Liegt der Schaden voraussichtlich über 1.000 Euro, hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

Die Tücke der Einschätzung

Für einen Laien ist es oft unmöglich, die genaue Schadenshöhe auf den ersten Blick zu erkennen. Ein kleiner Kratzer kann auf einen größeren, verdeckten Schaden an der Karosserie oder an Sensoren hindeuten. Beauftragt man bei einem vermeintlichen Bagatellschaden vorschnell nur einen Kostenvoranschlag, läuft man Gefahr, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Ein qualifizierter Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten können hier eine erste Orientierung geben.

KriteriumKostenvoranschlagSchadengutachten
ZweckErmittlung der voraussichtlichen ReparaturkostenDetaillierte Beweissicherung des Schadens
UmfangAuflistung der Arbeitsschritte und ErsatzteilpreiseUmfassende Dokumentation mit Fotos, Schadensanalyse, Reparaturweg, Wertminderung, etc.
BeweiskraftGering, nicht gerichtsverwertbarHoch, dient als Beweismittel vor Gericht
KostenübernahmeBei Bagatellschäden von der Versicherung erstattetBei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von der Versicherung erstattet

Wann ein Gutachten auch bei Bagatellschäden sinnvoll sein kann

Auch wenn die Reparaturkosten unter der Bagatellgrenze liegen, kann in bestimmten Fällen ein Gutachten sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn:

* der Unfallgegner seine Schuld bestreitet.

* ein Verdacht auf einen verdeckten, größeren Schaden besteht.

* das Fahrzeug noch sehr neu ist und eine merkantile Wertminderung im Raum steht.

* es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.

In solchen Fällen bietet ein Gutachten die notwendige Rechtssicherheit und dient der Beweissicherung. Ein Kurzgutachten, das günstiger als ein volles Schadengutachten ist, kann hier eine gute Alternative sein.

Fazit: Im Zweifel den Experten fragen

Die korrekte Einschätzung eines Schadens ist entscheidend für die erfolgreiche Regulierung. Während bei eindeutigen Bagatellschäden ein Kostenvoranschlag genügt, sollten Geschädigte bei Unsicherheit nicht zögern, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu konsultieren. Dieser kann den Schaden professionell einschätzen und die richtigen Schritte empfehlen, um alle Ansprüche geltend zu machen.

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