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Schadensregulierung

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Alle Unterschiede & wann was nötig ist

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder ist ein Schadengutachten nötig? Beide dokumentieren den Schaden, doch Umfang, Kosten und Beweiskraft unterscheiden sich fundamental.

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|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • Ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung der Reparaturkosten
  • Ein Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden beweissicher
  • Über 1000€ Schaden ist ein Gutachten meist die bessere Wahl
  • Die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten bei klarer Schuldfrage
  • Ein Gutachten sichert Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Die zentralen Unterschiede

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Geschädigte vor der Frage, wie der Schaden am Fahrzeug korrekt zu beziffern ist. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: den Kostenvoranschlag (KVA) einer Werkstatt oder ein unabhängiges Schadengutachten eines KFZ-Sachverständigen. Beide Dokumente dienen der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung, unterscheiden sich jedoch erheblich in Umfang, Kosten und rechtlicher Beweiskraft.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Fachwerkstatt. Er listet die notwendigen Arbeitsschritte und die dafür veranschlagten Arbeitsstunden sowie die benötigten Ersatzteile auf. Ein KVA ist in erster Linie eine Schätzung und rechtlich nicht bindend. Die tatsächlichen Reparaturkosten dürfen den veranschlagten Betrag um 15-20% übersteigen.

Ein KVA konzentriert sich ausschließlich auf die reinen Reparaturkosten. Weitere schadenbedingte Ansprüche wie eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs, der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden oder ein Nutzungsausfall werden hier nicht berücksichtigt.

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten, erstellt von einem qualifizierten und unabhängigen KFZ-Sachverständigen, ist eine umfassende und beweissichernde Dokumentation des gesamten Schadens. Es geht weit über die reine Kostenkalkulation hinaus und beinhaltet:

* Detaillierte Schadenbeschreibung: Eine exakte Auflistung aller Schäden mit Fotos.

* Reparaturweg und -kosten: Eine genaue Kalkulation der Instandsetzungskosten.

* Wertminderungsanalyse: Ermittlung des merkantilen Minderwerts, also des geringeren Verkaufswerts des Fahrzeugs nach dem Unfall.

* Wiederbeschaffungswert: Der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Schaden.

* Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs.

* Nutzungsausfallentschädigung: Die Dauer, für die dem Geschädigten eine Entschädigung für den Ausfall seines Fahrzeugs zusteht.

* Reparaturdauer: Die voraussichtliche Dauer der Instandsetzung.

Das Gutachten dient nicht nur der Bezifferung des Schadens, sondern auch der Beweissicherung für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.

Die Unterschiede in der Übersicht

MerkmalKostenvoranschlag (KVA)Schadengutachten
ErstellerKFZ-WerkstattUnabhängiger KFZ-Sachverständiger
UmfangSchätzung der ReparaturkostenUmfassende Schadenanalyse inkl. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert etc.
BeweiskraftGering, nicht prozesstauglichHoch, dient als Beweismittel vor Gericht
KostenübernahmeOft kostenpflichtig (ca. 10% der Schadensumme), wird bei Reparatur meist verrechnetBei unverschuldetem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze zahlt die gegnerische Versicherung
FokusReine ReparaturkostenGesamter Schadenersatzanspruch des Geschädigten

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nur bei sogenannten Bagatellschäden ausreichend. Die Bagatellschadengrenze liegt in Deutschland aktuell bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Bei solch kleinen Schäden, wie leichten Kratzern oder Parkremplern, akzeptieren Versicherungen meist einen KVA zur Schadensregulierung. Wichtig ist hierbei, dass es sich um einen offensichtlich geringfügigen Schaden handelt und keine verborgenen Mängel zu erwarten sind.

Wann ist ein Gutachten zwingend erforderlich?

Sobald der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet, haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten. Ein Gutachten ist insbesondere in folgenden Fällen unerlässlich:

* Schadenhöhe unklar: Wenn das Ausmaß des Schadens für einen Laien nicht einschätzbar ist.

* Möglicher Totalschaden: Wenn der Verdacht besteht, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen.

* Anspruch auf Wertminderung: Bei neueren Fahrzeugen (bis 5 Jahre alt, unter 100.000 km) entsteht fast immer ein Anspruch auf Wertminderung, den nur ein Gutachter beziffern kann.

* Beweissicherung: Um alle Ansprüche rechtssicher zu dokumentieren und späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

* Fiktive Abrechnung: Wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen möchten, anstatt das Fahrzeug zu reparieren.

Kosten und Beweiskraft im Vergleich

Die Kosten für einen Kostenvoranschlag liegen oft bei rund 10% der veranschlagten Summe, werden aber häufig bei einer anschließenden Reparatur in derselben Werkstatt verrechnet. Die Kosten für ein Schadengutachten sind höher und richten sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten vollständig übernehmen.

Vor Gericht hat ein Kostenvoranschlag eine sehr geringe Beweiskraft. Er ist lediglich eine unverbindliche Schätzung. Ein qualifiziertes Schadengutachten hingegen ist ein anerkanntes Beweismittel und sichert die Ansprüche des Geschädigten nachhaltig ab. Es dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs und die Schadenhöhe objektiv und nachvollziehbar.

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