UPE-Aufschläge und Verbringungskosten: Was Sie wissen müssen
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind zentrale Posten im KFZ-Gutachten, die bei der Schadensregulierung oft zu Diskussionen führen. Sie stellen sicher, dass die Reparaturkosten vollständig und realitätsnah abgebildet werden, werden von Versicherungen aber häufig gekürzt.
Auf einen Blick
- UPE-Aufschläge sind Preisaufschläge auf Ersatzteile zur Deckung von Lager- und Beschaffungskosten.
- Verbringungskosten entstehen durch den Transport des Fahrzeugs zu Spezialbetrieben wie Lackierereien.
- Beide Kostenarten sind laut BGH-Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig.
- Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten muss ortsüblich sein und im Gutachten ausgewiesen werden.
- Versicherungen kürzen diese Positionen häufig
- oft zu Unrecht.
Inhaltsverzeichnis
Was sind UPE-Aufschläge?
UPE-Aufschläge sind branchenübliche Preisaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für Ersatzteile. Diese Aufschläge decken die Kosten der Werkstatt für die Lagerhaltung, die Kapitalbindung und den Bestell- und Verwaltungsaufwand (Beschaffungskosten). Sie sind ein legitimer Bestandteil der Ersatzteilkosten und werden von Sachverständigen im KFZ-Gutachten ausgewiesen. Die Logik dahinter ist, dass eine Werkstatt Ersatzteile vorhalten oder schnell beschaffen muss, was Kosten verursacht, die nicht durch den reinen Teilepreis gedeckt sind. Ohne diese Aufschläge könnten Werkstätten kaum wirtschaftlich arbeiten, insbesondere bei einer großen Vielfalt an vorzuhaltenden Teilen.
Rechtsprechung zu UPE-Aufschlägen
Die deutsche Rechtsprechung, allen voran der Bundesgerichtshof (BGH), hat wiederholt bestätigt, dass UPE-Aufschläge grundsätzlich erstattungsfähig sind. Dies gilt auch bei der fiktiven Abrechnung, also wenn der Geschädigte sich den Schaden auszahlen lässt, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Aufschläge in der Region üblich sind und von einem unabhängigen Sachverständigen korrekt ermittelt wurden. Die Höhe der als ortsüblich anerkannten Aufschläge kann variieren, oft werden Sätze um 10-15% als angemessen betrachtet. Gerichte haben in Einzelfällen aber auch höhere oder niedrigere Sätze bestätigt, je nach den Umständen und der regionalen Marktsituation. Ein zentrales Argument ist, dass dem Geschädigten der Schaden so zu ersetzen ist, wie er bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würde.
Was sind Verbringungskosten?
Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug zur Reparatur in eine andere Werkstatt transportiert werden muss. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die beauftragte Werkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt und das Fahrzeug zum Lackieren in einen Spezialbetrieb gebracht werden muss. Diese Kosten umfassen den Transport des Fahrzeugs sowie den damit verbundenen organisatorischen Aufwand. Auch der Transport zu einem Karosserievermessungsbetrieb kann Verbringungskosten auslösen. Sie sind somit eine direkte Folge des Reparaturprozesses und müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung getragen werden.
Rechtsprechung zu Verbringungskosten
Auch die Verbringungskosten sind laut ständiger Rechtsprechung ein erstattungsfähiger Teil des Unfallschadens. Der Geschädigte muss sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht darauf verweisen lassen, eine Werkstatt mit eigener Lackiererei zu suchen, um diese Kosten zu vermeiden. Die Erstattungsfähigkeit gilt ebenfalls für die fiktive Abrechnung, sofern diese Kosten bei einer tatsächlichen Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt in der Region angefallen wären. Die Höhe der Verbringungskosten liegt üblicherweise in einem Rahmen von 50 bis 200 Euro, abhängig von regionalen Gegebenheiten und der Entfernung zum Spezialbetrieb.
Regionale Unterschiede und Stundenverrechnungssätze
Sowohl die Höhe der UPE-Aufschläge als auch die der Verbringungskosten können sich regional stark unterscheiden. In Ballungsräumen mit höheren Lebenshaltungskosten und Werkstattpreisen sind tendenziell auch diese Kostenpositionen höher. Ein qualifiziertes KFZ-Gutachten berücksichtigt diese regionalen Unterschiede. Eng damit verknüpft sind die Stundenverrechnungssätze, also die von der Werkstatt angesetzten Arbeitskosten pro Stunde. Auch hier gilt: Bei der fiktiven Abrechnung hat der Geschädigte Anspruch auf die Erstattung der Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Kürzungen durch die Versicherung sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
UPE-Aufschläge vs. Verbringungskosten
| Merkmal | UPE-Aufschläge | Verbringungskosten |
|---|---|---|
| Definition | Aufschlag auf Ersatzteilpreise | Kosten für Fahrzeugtransport |
| Zweck | Deckung von Lager- & Beschaffungskosten | Deckung von Transport- & Logistikkosten |
| Grundlage | Unverbindliche Preisempfehlung (UPE) | Tatsächlicher Transportaufwand |
| Fiktive Abrechnung | Ja, erstattungsfähig | Ja, erstattungsfähig |
| Höhe | Prozentual (z.B. 10-15%) | Pauschal (z.B. 50-200€) |
| Streitpunkt | Ortsübliche Höhe | Notwendigkeit des Transports |
Fazit: Rechte kennen und durchsetzen
Die häufigen Kürzungsversuche von Versicherungen bei UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten zeigen, wie wichtig ein unabhängiges KFZ-Gutachten und eine konsequente Rechtsverfolgung sind. Geschädigte sollten sich nicht mit pauschalen Abzügen zufriedengeben, sondern auf die Erstattung der vollen, vom Sachverständigen ermittelten Kosten bestehen. Die Rechtsprechung steht hier in der Regel auf der Seite der Geschädigten und stärkt deren Position gegenüber den Versicherern.
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